Recht auf Eigensinn bei psychisch kranken Menschen

Recht auf Eigensinn bei psychisch kranken Menschen

Ist es für psychiatrisch Tätige nicht einfach, den Eigensinn ihrer Klienten zu akzeptieren; so ist dies jedoch unabdinglich im Kontext mit einer erfolgreichen partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Schwerpunkt liegt darin, den z. T. unkonventionellen Lebensentwürfen der Betroffenen mit Respekt gegenüberzutreten und unterstützend auf sie einzuwirken.Unter Akzeptieren und Respektieren wird aber keinesfalls eine zustimmende Grundhaltung verstanden; es geht vielmehr darum, dem psychiatrie-erfahrenen Menschen ein Recht auf Irrtum einzugestehen und damit Fehlentscheidungen zuzulassen. Gerade die Möglichkeiten von Versuch und Irrtum sind wichtige Voraussetzungen für ein autonomes Handeln und es ist Aufgabe der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, diesbezügliche Unterstützung zu leisten.

Über die Autorin/den Autor
Antje Henkel schloss 2005 Ihr Diplom-Studium Sozialarbeit/Sozialpädagogik an der Evangelischen Fachhochschule Berlin ab.

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