Ethische Diskussion: Befähigung

Ethische Diskussion: Befähigung

Jeder Mensch hat das Recht auf die „Realisierung von menschlichen Grundfähigkeiten." (Spieß (2011), S. 13) Auch hierfür ist entsprechende persönliche Assistenz zur Verfügung zu stellen.
Die vielfältigen Bereiche der Sozialarbeit und Heilpädagogik müssen sich viel mehr noch darauf spezialisieren, entsprechende barrierefreie Spielräume im Sinne des Inklusionsgedankens gesellschaftlich zu realisieren. Persönliche Assistenz kann sich unter dieser Voraussetzung auf die Erschließung und Eröffnung von barrierefreien Möglichkeiten, speziell im Berufsleben und als fürsorgende aber zurückhaltende Unterstützung während der Arbeitstätigkeit entfalten, anstatt als leitende und bevormundende Handführung. (vgl. ebd. S. 14)

Die Realisierung von Befähigung kann im Kontext dieser thematischen Auseinandersetzung folgendermaßen gemeint sein. Das staatlich-politische und sozialdemokratische Gesellschaftssystem muss im Sinne der geltenden Menschenrechte und Grundgesetze angepasst werden. Ziel soll sein, die Auf-rechterhaltung und vertiefende Ausdehnung der ethisch sozialen Gerechtigkeit aller Menschen, unabhängig von ihren unterschiedlichen persönlichen Eigenschaftsausprägungen.
Ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben muss oberste Priorität im Denken von Inklusion haben. Assistenz im Sinne von Befähigung zur Selbstbestimmung und Autonomie ist vollkommen gerechtfertigt. Sie unterstützt den Bürger dabei, im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein und sich entsprechend den eigenen Lebensunterhalt verdienen und finanzieren zu können. Hierbei bleibt ein dominierender Rehabilitationsgedanke von „arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit" außen vor. Somit entfällt auch eine scheinbare Rechtfertigung einer unnötigen und unverhältnismäßigen Reduzierung individueller Einkünfte. Ebenso erübrigen sich der Zwang zu dauerhaft struktureller Abhängigkeit und eine unablässige Angewiesenheit auf staatliche Zuschüsse und Leistungen, welche die tatsächliche Teilhabe am Leben begrenzen.

Über die Autorin/den Autor
Katja Driesener schloss 2012 ihr Bachelor-Studium Heilpädagogik erfolgreich ab. Sie betreut im Rahmen der Einzelfallhilfe Kinder mit Autismus innerhalb ihrer Familien und ist als Schulhelferin tätig. Im Autismus-Bereich bildet sie sich intensiv weiter. Vor dem Studium absolvierte sie eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin.

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