Ethische Diskussion: Anerkennung

Ethische Diskussion: Anerkennung

Anerkennung im Sinne sozialer Wertschätzung in der gesellschaftlichen Interaktion ist, bezogen auf die Arbeitstätigkeit und –fähigkeit von Mitarbeitern einer Werkstatt, einer der wichtigsten der inklusionsrelevanten Aspekte. Die Heterogenität aller vorhandenen menschlichen Lebensformen muss als individuell befähigt anerkannt und als ressourcenorientiert wertgeschätzt werden. Die Fähigkeiten, Möglichkeiten und Ressourcen der einzelnen Menschen sind so unterschiedlich wie die einzelnen Persönlichkeiten dieser Menschen. Auch wenn sie bei der Aktivierung und Umsetzung ihrer Potentiale Unterstützung benötigen, ist die Sichtweise des Vorhandenseins dieser von größter gesellschaftlicher und beruflicher Bedeutung. Erst die Erkenntnis und schließlich die Anerkennung, dass ausnahmslos jeder Mensch über Potentiale und Ressourcen verfügt, lässt sie für jeden zu handlungsfähigen und autonomieberechtigten Individuen werden. Das heißt, angewendet auf die inklusiv orientierte Arbeits- und Berufswelt, dass jeder Mensch einer Tätigkeit nachgehen und damit seinen Lebensunterhalt verdienen kann, die seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht. Diese Tätigkeit muss letztlich „nur“ erschlossen und verfügbar gemacht werden. Das kann definitiv ohne Aussonderung in „geschützten Werkstätten“ geschehen! An dieser Stelle kann die Persönliche Assistenz als Vermittler zwischen den einzelnen Betrieben und den Assistenznehmern, wie schon gesagt, unterstützend und Barrieren abbauend eingreifen und Befähigung, Aktivierung und Autonomie initiieren. So kann durchaus jeder einzelne Mensch einen für ihn passenden Platz im Arbeitsleben finden und ausfüllen und entsprechende Leistungen erbringen, die nicht nur eine arbeitnehmerangemessene Gehaltsentlohnung rechtfertigen sondern vor allem diese begründen.

Bürger mit besonderen persönlichen Eigenschaften können mit Assistenz sinnvoll an sozialen und beruflichen Prozessen teilnehmen. Gerade dieser Aspekt, der eben jene Teilhabe im Arbeitsleben ermöglicht, ist Teil einer unabdingbaren Anforderung von umfassender Barrierefreiheit. Verfügbarkeit von Assistenz ist ein Hauptaspekt des Rechtes auf Realisierung und Umsetzung von Inklusion.

In Firmen, Unternehmen und in jeder Einrichtung, in der Arbeitnehmer beschäftigt sind, muss ein Umdenken stattfinden, welches sich wegbewegt von der Gewinnmaximierung und Leistungssteigerung hin zu der Verknüpfung ökonomischer Interessen mit sozialen Aufgaben. So kann ein Blickwinkel geschaffen werden, der das Personal als Ressource zu begreifen und anzuerkennen erlaubt und die vorhandene Heterogenität der Mitarbeiter für den Umsatz und das Image des Unternehmens nutzbar macht. Diese Aspekte können eine Unternehmenskultur gestalten helfen, „in der durch Wertschätzung, bewusste Förderung und Nutzung sowie Steuerung der Vielfalt der Belegschaft deut-liche Effektivitäts- und Wettbewerbsvorteile erzielt werden." (Hinz (2006), S. 7)

Als abschließendes Zitat findet hier eine Forderung von Werkstattmitarbeitern Erwähnung, die eindeutig in die Richtung der Umsetzung von Inklusion steuern und die für Ihre Rechte und Möglichkeiten aktiv eintreten:

„Seit 2003 sinkt das Arbeitsentgelt der Werkstattbeschäftigten. *…
Damit arbeiten Menschen mit Behinderung in Werkstätten für einen Hungerlohn,
der einem Taschengeld gleichkommt.
Das ist ein Skandal!
Deshalb fordern wir,
dass alle Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt arbeiten,
einen Lohn erhalten,
mit dem sie ein selbstständiges Leben finanzieren können,
ohne auf Sozialhilfe oder andere Zuwendungen angewiesen zu sein.“
(Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (2006), S. 2)

Über die Autorin/den Autor
Katja Driesener schloss 2012 ihr Bachelor-Studium Heilpädagogik erfolgreich ab. Sie betreut im Rahmen der Einzelfallhilfe Kinder mit Autismus innerhalb ihrer Familien und ist als Schulhelferin tätig. Im Autismus-Bereich bildet sie sich intensiv weiter. Vor dem Studium absolvierte sie eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin.

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