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Antwort auf Thema: Testverfahren als Heilpädagoge

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Themenverlauf: Testverfahren als Heilpädagoge

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14 Feb 2014 19:48 #2

diana

Ja, die Formulierung lautet: " erhaltensweisen A,b,c lassen den Verdacht auf eine geistige Behinderung führen." Denn ob die Person X,Y behindert ist, das muss dann ein Facharzt entscheiden.
14 Feb 2014 10:14 #1

Encephalus

Hallo miteinander :) ,

ich mache gerade eine berufsbegleitende Ausbildung zum Heilpädagogen in Brandenburg.

Nun haben wir uns zu letzt darüber unterhalten, dass Heilpädagogen für die eigene Arbeit Tests (nur als Beispiel: TBGB) durchführen dürfen, aber das Ergebnis nie direkt in Gutachten oder ähnlichem benennen dürfen.

Zugegeben: kompliziert formuliert!

Also: Dozentin (Diagnostik) sagt:
Test machen für die eigene Arbeit okay -> Klient wäre nach Test "leicht intelligenzgemindert" -> Gutachten darf NICHT lauten: XY ist nach Test YZ geistig behindert

SONDERN:

Verhaltensweisen A,b,c lassen den Verdacht auf eine geistige Behinderung führen.


Ist das so?

Ich entschuldige mich gleich mal für diese komplizierte Fragestellung :silly: