Heilpädagogik Kinderlieder

Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Sie können in diesem Forum ohne Registrierung (= als Gast) Beiträge schreiben. Gastbeiträge werden moderiert.

Testverfahren als Heilpädagoge

Testverfahren als Heilpädagoge 14 Feb 2014 10:14 #1

Hallo miteinander :) ,

ich mache gerade eine berufsbegleitende Ausbildung zum Heilpädagogen in Brandenburg.

Nun haben wir uns zu letzt darüber unterhalten, dass Heilpädagogen für die eigene Arbeit Tests (nur als Beispiel: TBGB) durchführen dürfen, aber das Ergebnis nie direkt in Gutachten oder ähnlichem benennen dürfen.

Zugegeben: kompliziert formuliert!

Also: Dozentin (Diagnostik) sagt:
Test machen für die eigene Arbeit okay -> Klient wäre nach Test "leicht intelligenzgemindert" -> Gutachten darf NICHT lauten: XY ist nach Test YZ geistig behindert

SONDERN:

Verhaltensweisen A,b,c lassen den Verdacht auf eine geistige Behinderung führen.


Ist das so?

Ich entschuldige mich gleich mal für diese komplizierte Fragestellung :silly:

Testverfahren als Heilpädagoge 14 Feb 2014 19:48 #2


  • Beiträge:60
  • diana
  • OFFLINE
Ja, die Formulierung lautet: " erhaltensweisen A,b,c lassen den Verdacht auf eine geistige Behinderung führen." Denn ob die Person X,Y behindert ist, das muss dann ein Facharzt entscheiden.
Das Glück eines Kindes beginnt, lange bevor es geboren wird, in den Herzen von zwei Menschen, die einander sehr lieb haben.