Guten Tag Herr Smiki,
ich habe mich mal schlau gemacht über Ihr Problem und habe folgendes herausgefunden:
Seit 2005 gibt es eine
EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Diese hat das Ziel, dass die jeweiligen Berufsabschlüsse (der Mitgliedstaaten der EU) grundsätzlich als gleichwertig anerkannt werden. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie regelt die berufliche Anerkennung im Bereich der so genannten reglementierten Berufe. Der Abschluss des Heilpädagogen zählt zu den reglementieren Berufen (siehe:
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/regprof/index.cfm
Allerdings wird die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie aktuell reformiert. Daher sind für die reglementierten Berufe eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation durch die zuständigen Anerkennungsstellen vorgesehen (siehe ausführlichen Text:
http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/71.php
Über den Berufsverband für Heilpädagogen (BHP) erfahren Sie nähere Informationen zu den Anerkennungsstellen des jeweiligen Bundeslandes.
http://heilpaedagogik.de
Ich würde mich freuen, Neuigkeiten von Ihnen zu erfahren.
Viele Grüße
D. Saft