Guten Tag,
unbedingt möchte ich den Beruf der Heilpädagogin erlernen, habe aber leider "nur" einen Abschluss der Berufsfachschule für Sozialpädagogik.Berufserfahrung habe ich insgesamt zwei Jahre. Ein Jahr im Sinne eines Freiwilligen Sozialen Jahres (Kindergarten) und das zweite Jahr als 'SPA' in einem Kinderhaus (Elementargruppe + Hort). Ich habe mich informiert und gelesen, dass auch Ausnahmen bei dem Auswahlverfahren gemacht werden können, wenn die Vorausbildung nicht ganz der Regel entspricht. Hätte ich Chancen oder ist das undenkbar? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi