Diagnose von verbaler Entwicklungsdyspraxie

Diagnose von verbaler Entwicklungsdyspraxie

Die Kinder, bei denen die verbale Entwicklungsdyspraxie diagnostiziert wird, haben ein normales Hörvermögen, keine epileptischen Anfälle, einen nonverbalen Intelligenzquotienten von mindestens 80 und keine erworbene neurologische Krankheit. Die Diagnose „verbale Entwicklungsdyspraxie" wird durch einen Kinderneurologen gestellt. Die Bestätigung der Diagnose erfolgt durch einen Sprachtherapeuten anhand von Sprech- und Sprachtests. Zur Diagnostik werden Verhaltensbeobachtungen, Screeningverfahren, halbstandardisierte Verfahren sowie standardisierte Verfahren durchgeführt.

Über die Autorin/den Autor
Diana Saft ist staatlich anerkannte Heilpädagogin und Heilerziehungspflegerin. Sie sammelte bisher Erfahrungen in einem Seniorenheim, in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, in einem integrativen Kindergarten und in einem deutschen Kindergarten in den USA.

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