Interdisziplinäre Frühförderung behinderter Kinder

"Sieben Jahre nach Einführung der Komplexleistung Frühförderung für behinderte Kinder sind Gesetz und Verordnung zur Frühförderung immer noch nicht bundesweit umgesetzt. ...

Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

... Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen aller Beteiligten", so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karin Evers-Meyer, MdB und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel, MdB heute anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Datenerhebung zu den Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder". "Der Gesetzgeber hat allen beteiligten Rehabilitationsträgern den Auftrag erteilt, Frühförderung als gemeinsame trägerübergreifende Komplexleistung anzubieten. Dieser Auftrag ist jedoch bisher mangels einer Einigung der Leistungsträger über die Verteilung der Kosten nicht bundesweit erfüllt. Vielmehr müssen wir befürchten, dass bereits eine ganze Generation von Kindern nicht die Leistungen erhalten hat, die für eine optimale Entwicklung notwendig sind. Ohne schnelle Leistungserbringung drohen diesen Kindern und Jugendlichen nur schwer aufzuholende Benachteiligungen in Schule, Beruf und gesellschaftlicher Teilhabe", so die Patientenbeauftragte Kühn-Mengel.

Karin Evers-Meyer: "Wir sehen durchaus die Fortschritte, den guten Willen der Beteiligten und auch die Probleme in der Umsetzung der Vorgaben der Frühförderverordnung und in der Kostendiskussion. Von dem Ziel, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und ihren Familien bundesweit schnell, unbürokratisch und umfassend die notwendigen Leistungen zur Verfügung zu stellen, sind wir aber noch weit entfernt."

Die Beauftragten wiesen noch einmal auf die große Bedeutung von früher Förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder hin. "Eine gute Frühförderung ist Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe und hilft Folgekosten zu vermeiden", so Evers-Meyer.

Kostenträger der Frühförderleistungen, Kommunen und gesetzliche Krankenkassen hatten am 1. Juni 2006 in einer Absichtserklärung erklärt, dass sie gemeinsam mit den örtlichen Leistungserbringern (Frühförderstellen, sozialpädiatrische Zentren) die notwendigen Vereinbarungen treffen, um die Durchführung der Komplexleistung sicherzustellen. Helga Kühn-Mengel: "In einigen Ländern gibt es bereits sichtbare Erfolge. Dies genügt jedoch nicht. Sieben Jahre nach Einführung der gesetzlichen Regelung muss endlich eine bundesweite Umsetzung erfolgen!"

Die Beauftragten kündigten an, ihre Fachgesprächsreihe zum Thema fortzuführen. Das nächste Fachgespräch mit Kostenträgern und Leistungserbringern vor Ort wird am 1. September in Gütersloh stattfinden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Über die Autorin/den Autor
Diana Saft ist staatlich anerkannte Heilpädagogin und Heilerziehungspflegerin. Sie sammelte bisher Erfahrungen in einem Seniorenheim, in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen, in einem integrativen Kindergarten und in einem deutschen Kindergarten in den USA.

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