Förderung und Finanzierung von Ausbildung, Studium und Weiterbildung

Studium oder Ausbildung finanzieren

In diesem Artikel haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, wie Sie Ihre Ausbildung, Ihr Studium oder Ihre Weiterbildung finanzieren können. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Sie je nach persönlichen Voraussetzungen nutzen können. Mit Hilfe von staatlicher oder privater finanzieller Förderungen haben Sie ausreichend finanzielle Spielräume. So können Sie sich besser auf Ihre Ausbildung oder Ihr Studium konzentrieren.

BAföG - Ausbildungsförderung

Wer einen Schulabschluss (ab 10. Klasse), eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert, hat unter Umständen Anspruch auf BAföG. Ob und wie viel BAföG man erhält, hängt hauptsächlich von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Man muss entweder deutscher Staatsbürger sein oder EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis.
  • Das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners wird ab einer bestimmten Summe angerechnet.
  • Eigenes Einkommen oder Vermögen wird ab einer bestimmten Summe angerechnet.
  • Man ist höchstens 29 (bei einem grundständigen Studium) oder 35 (bei einem Master-Studium) Jahre alt. Für besondere private Umstände gibt es Ausnahmen, durch die man auch BAföG erhalten kann, wenn man älter ist.
  • Wenn man in einer eigenen Unterkunft wohnt, erhält man außerdem einen Wohngeldzuschuss.

Die maximale Höhe des BAföG beträgt 670 EUR (Stand 09/2014). Der Betrag wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt, den man nicht zurückzuzahlen braucht. Die andere Hälfte wird in Form eines zinslosen Darlehens gewährt. Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens ist sehr sozialverträglich geregelt: Erst nach fünf Jahren und wenn man ein bestimmtes Mindesteinkommen hat, kann man mit der Rückzahlung beginnen. Es brauchen nur maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Außerdem kann man einige tausend Euro Nachlass erhalten, wenn man...

  • einen überdurchschnittlich guten Abschluss erreicht,
  • mit der Ausbildung oder dem Studium zügig fertig wird
  • oder wenn man die zurückzuzahlende Summe mit einmal begleicht.

Schüler erhalten die BAföG-Förderung vollständig als Zuschuss und brauchen gar nichts zurückzuzahlen.

Weitere Informationen: www.bafög.de

BAB - Berufsausbildungsbeihilfe

Wer eine Berufsausbildung im Dualen System absolviert, hat unter Umständen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Bei der Berechnung wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Außerdem muss man in einer eigenen Unterkunft wohnen.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de

BAföG-Bankdarlehen

Wem kein oder nicht ausreichend BAföG bewilligt wurde, für den kommt eventuell ein BAfög-Bankdarlehen in Frage. Eigenes Einkommen oder Einkommen der Eltern oder des Ehepartners werden hierbei nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten erforderlich.

Das BAföG-Bankdarlehen wird in monatlichen Raten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt. Es wird maximal bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (also bis zum 36. Geburtstag) gewährt.

Die Zinsen dieses Darlehens sind relativ günstig. Die staatliche Bank KfW verlangt nur 1,43 % (Stand 09/2014). Mit der Rückzahlung des Darlehens kann man sich bis zu 22 Jahre Zeit lassen.

Weitere Informationen: www.kfw.de

Bildungskredit / Bildungsdarlehen

Auch einige private Banken vergeben Bildungskredite. Die Konditionen sind zwar weniger günstig als beim BAföG-Darlehen der KfW, doch immerhin günstiger als ein normaler Konsumkredit. Relativ niedrige Zinsen, eine Rückzahlpause und eine lange Rückzahldauer sorgen dafür, dass man nach dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten kommt.

Einige exemplarische Anbieter für Bildungskredite:

Stipendium

Stipendien sind eine weitere Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten um sich ganz auf sein Studium oder auf seine Ausbildung konzentrieren zu können. Stipendien werden von Stiftungen, Unternehmen oder anderen Organisationen vergeben, die damit besondere Leistungen oder Interessen fördern wollen. Das Geld braucht nicht zurückgezahlt zu werden.

Weitere Informationen: 

Meister-BAföG

Meister-BAföG kann beantragen, wer eine berufliche Weiterbildung oberhalb eines Facharbeiters oder oberhalb eines Berufsfachabschlusses absolvieren möchte. Auch klassische Ausbildungen zur staatlich anerkannten Heilpädagogin können beispielsweise gefördert werden. Voraussetzungen sind, dass die Fortbildung einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden hat und innerhalb von 3 Jahren (bei Vollzeitunterricht) oder 4 Jahren (bei Teilzeitunterricht) abgeschlossen wird.

Die Höhe des Meister-BAföGs beträgt für Alleinstehende maximal 697 Euro (Stand 09/2014), wovon maximal 238 Euro als Zuschuss gewährt werden, der nicht zurückgezahlt werden braucht. Verheiratete erhalten bis zu 912 Euro, wovon ebenfalls bis zu 238 Euro als Zuschuss gewährt werden. Der restliche Teil wird als Darlehen gewährt und muss später zurückgezahlt werden. Wer Kinder hat, kann ein höheres Meister-BAföG erhalten. Ein Teil des Darlehens kann außerdem auf Antrag erlassen werden, wenn man seine Ausbildung oder Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Weitere Informationen: www.meister-bafoeg.info

Arbeitslosengeld II

In besonderen Härtefällen kann - gegebenenfalls zusätzlich zum BAföG - Arbeitslosengeld II beantragt werden. Dieses wird als zinzloses Darlehen gezahlt. Besondere Härtefälle liegen beispielsweise vor, wenn eine Ausbildung wegen der Geburt eines Kinder oder wegen schwerer Krankheit unterbrochen wurde.

Weitere Informationen: www.familien-wegweiser.de

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