Das Recht auf lebenslange Bildung

Das Recht auf lebenslange Bildung

An dieser Stelle sei auf den bedeutenden deutschen Erziehungswissenschaftler Wolfgang Klafki (in Theunissen 2003: 42 f) verwiesen, welcher drei zentrale Grundsätze eines allgemeinen Bildungskonzeptes aufgestellt hat:

  1. Bildung ist ein Grundrecht für alle. Grundsätzlich gilt also: Jeder Mensch mit geistiger Behinderung hat unabhängig von Art und Schwere seiner Behinderung ein Recht auf lebenslange Bildung.
  2. Schlüsselqualifikationen sollen erworben werden, die zur Bewältigung individueller und gesellschaftlicher Aufgaben sowie zur Partizipation am gesellschaftlichen Leben erforderlich sind (wie z.B. Selbstbewusstsein und -annahme, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Gewinnung von Autonomie und Handlungskompetenz).
  3. Die allseitige Entfaltung der Persönlichkeit gilt als emanzipatorischer Auftrag der allgemeinen Bildung (z. B. ästhetische Bildung in der Funktion von Wahrnehmungsförderung, Bewusstseinsbildung und zur Erschließung von Lebenssinn).

Der Grundsatz, dass Erwachsenenbildung im Sinne von Allgemeinbildung jedermann zugänglich sein muss sowie die generelle Offenheit der Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung für alle Mitbürger sind auch in den Weiterbildungsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert (vgl. Lindmeier 2000: 7). Hierdurch spiegelt sich die Anerkennung des Rechts auf lebenslange Bildung behinderter Menschen auf gesetzlicher Ebene wieder. Nun ist es wichtig, dass die Anerkennung des Grundrechts auf lebenslanges Lernen von Maßnahmen gedeckt wird, die Vorraussetzungen für die Ausübung dieses Rechtes schaffen. Hinsichtlich des Erwerbes von Schlüsselqualifikationen stellt sich die Frage, welche Fähigkeiten und Kenntnisse der Einzelne benötigt, um sich angesichts seiner Möglichkeiten emanzipatorisch, autonom und sozial verwirklichen zu können. Im Bildungsprozess kommt es dann darauf an diejenigen Schlüsselqualifikationen zu fördern, die benötigt werden, um emanzipiert zu leben. (vgl. Theunissen 2003: 80)

Über die Autorin/den Autor
Alexandra May ist Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH). Zusätzlich studierte sie Erwachsenenpädagogik an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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